Fünf Jahre
Garantie.

Bedingungen deiner
SCALIDO Garantie

I. Garantiegeber, Art der Garantie und Verhältnis zu gesetzlichen
Rechten bei Mängeln

1. Der autorisierte SCALIDO Fachhändler ist Garantiegeber gegenüber Verbrauchern von Produkten der Marke SCALIDO, die der Verbraucher von einem Sanitär-Fachhandwerker hat installieren lassen, der sie direkt oder mittelbar bei dem Garantiegeber bezogen hat.

2. Der Garantiegeber gewährt dem Verbraucher für die fehlerfreie Funktion dieser SCALIDO-Produkte eine 5-jährige Garantie in Form einer Haltbarkeitsgarantie (Produkt- bzw. Teile-Garantie) nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.

3. Der Garantiegeber gewährt dem Verbraucher diese Garantie zusätzlich zu seinen gesetzlichen Rechten bei Mängeln, die dem Verbraucher gegenüber dem Garantiegeber, dem Fachhandwerker oder Händler, von dem der Verbraucher das SCALIDO-Produkt erworben hat, und/oder gegenüber dem Hersteller zustehen und deren Inanspruchnahme für den Verbraucher unentgeltlich ist. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Sie bestehen insbesondere unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird.


II. Inhalt der Garantie

1. Der Garantiegeber garantiert die Fehlerfreiheit des SCALIDO-Produktes in folgendem Umfang, wenn der Verbraucher es nach dem 01.06.2022 erworben hat.

2. Produktfehler behebt der Garantiegeber nach seiner Wahl durch Reparatur des fehlerhaften SCALIDO-Produktes oder Lieferung eines neuen SCALIDO-Produktes gleicher Art und gleichen Typs. Sollte das fehlerhafte SCALIDO-Produkt zum Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr hergestellt werden, ist der Garantiegeber berechtigt, ein gleichwertiges Produkt zu liefern. Mit einer Neulieferung geht das fehlerhafte SCALIDO-Produkt in das Eigentum des Garantiegebers über. Gleiches gilt für fehlerhafte Einzelteile eines SCALIDO-Produktes.

3. Der Ausbau des fehlerhaften SCALIDO-Produktes und der Einbau des reparierten oder neu gelieferten Produktes sind Sache des Verbrauchers auf eigene Kosten. Gleiches gilt für den Aus- und Einbau von fehlerhaften bzw. reparierten oder neu gelieferten Einzelteilen eines SCALIDO-Produktes. Etwaige Transportkosten trägt ebenfalls der Verbraucher.

4. Durch ein fehlerhaftes SCALIDO-Produkt entstandene Schäden sind von dieser Garantie nicht erfasst; insoweit gilt die gesetzliche Regelung.


III. Garantiezeit

1. Die Garantie gilt für eine Dauer von 5 Jahren ab dem Tag, an dem der Verbraucher das SCALIDO-Produkt durch einen Fachhandwerker hat installieren lassen. Dies gilt jedoch nur, sofern der Kauf zum Zeitpunkt der Installation nicht mehr als 6 Monate zurück liegt. Maßgebend sind die auf den jeweiligen Rechnungen angegebenen Kauf- und Installationsdaten. Liegt der Kauf zum Zeitpunkt der Installation mehr als 6 Monate zurück, verringert sich die Dauer der Garantie um den entsprechenden Zeitraum. Die Garantiezeit endet somit in jedem Fall spätestens 5 Jahre und 6 Monate nach dem Kauf.


2. Die Garantiezeit wird durch von dem Garantiegeber oder im Auftrag des Garantiegebers durchgeführte Reparaturmaßnahmen oder durch den Austausch des fehlerhaften SCALIDO-Produktes oder fehlerhafter Einzelteile weder verlängert, noch beginnt sie von Neuem zu laufen.


IV. Voraussetzungen der Garantie und Verfahren zur Geltendmachung

1. Voraussetzung des Garantieanspruchs ist, dass der Verbraucher dem Garantiegeber den Garantiefall innerhalb der Garantiezeit anzeigt und zwar
– in Textform (per E-Mail, Brief, Fax o.Ä.),
– innerhalb eines Monats nach erstmaligem Auftreten der Fehlfunktion bzw. des Fehlers (Ausschlussfrist),
– unter Angabe des Datums des erstmaligen Auftretens der Fehlfunktion bzw. des Fehlers,
– mit Beschreibung der Fehlfunktion bzw. des Fehlers und
– unter Beifügung der Handwerker- und Kaufrechnung mit Datum, Installationsdatum, sowie Namen und Adresse des Fachhand­werkers oder Händlers.

2. Zugleich hat der Verbraucher das fehlerhafte SCALIDO-Produkt zum Zwecke der Prüfung des Garantiefalls und der Reparatur bzw. des Austausches auf eigene Kosten zu demontieren und dem Garantiegeber auf eigene Kosten zu übersenden. Wenn der Verbraucher das fehlerhafte SCALIDO-Produkt nur mit unverhältnismäßigem Aufwand demontieren kann, hat er dem Garantiegeber in Textform (per E-Mail, Brief, Fax o.Ä.) anzubieten, dass der Garantiegeber das SCALIDO-Produkt zum Zwecke der Feststellung des Garantiefalls nach seiner Wahl vor Ort selbst prüft bzw. von einer von ihm beauftragten Person prüfen lässt und/oder selbst demontiert bzw. demontieren lässt.


V. Ausschluss der Garantie

Von der Garantie sind insbesondere folgende Fälle ausgeschlossen:
1. Verschleißmaterial
2. Verbrauchsmaterial
3. Glasbruch
4. Fehler, die auf unsachgemäßem oder bestimmungs­widrigem Gebrauch oder einem sonstigen schuldhaften Verhalten des Verbrauchers oder auf der Einwirkung Dritter oder sonstigen Drittursachen beruhen (z. B. Überdruck, Unterdruck, Reinigungsmittel, Überspannung, Unter­spannung)


VI. Verfahren, wenn kein Garantiefall vorliegt  

Sollte nach Prüfung des fehlerhaften SCALIDO-Produktes durch den Garantiegeber kein Garantiefall vorliegen, wird der Garantiegeber das fehlerhafte SCALIDO-Produkt nach Wahl des Verbrauchers
– kostenpflichtig reparieren und an den Verbraucher zurückschicken oder
– unrepariert an den Verbraucher zurückschicken oder
– vernichten.


VII. Geltungsbereich

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Sie gilt nur in dem Land, in dem der Verbraucher das SCALIDO-Produkt gekauft hat.

 

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